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Jeden dritten Tag entstehen in deutschsprachigen Kinos illegale Film- und Tonaufnahmen eines Filmes.

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Im Kampf gegen Raubkopien sind Sie gefragt!

  • Verbreitungsweg von illegalen Kopien

Wie aus illegalen Bild- und Tonaufnahmen Millionen Raubkopien entstehen

Einzelne Personen besuchen Kinovorführungen mit einem digitalen Aufnahmegerät, wie etwa einem Camcorder, Handy, mp3- oder Minidisc-Rekorder, mit dem sie Bild oder Ton aufnehmen. Häufig wird der Ton in einem völlig anderen Kino aufgenommen als das Bild.

Die Kinoraubkopierer geben ihr Material an Mitglieder von Release-Gruppen weiter. Diese verbinden die Ton- und Bildaufnahmen zur fertigen ersten Raubkopie und stellen sie möglichst schnell in ihre verdeckten Netzwerke ein. Innerhalb weniger Stunden oder Tage findet solch eine Raubkopie ihren Weg in allgemein zugängliche Tauschbörsen und einschlägige Portale. Dort startet binnen Sekunden die massenhafte, weltweite Verbreitung. Besonders schädigend sind Streaming- und Portal-Seiten, auf denen kostenlos und auf Knopfdruck die neuesten Filme im Internet bereit stehen.

Die Nutzer solcher dubiosen Angebote sparen das Geld für den Kinobesuch und laden sich die neuesten Filme kostenlos aus dem Internet herunter oder schauen die Filme dort an. Sie können das Material auf CD oder DVD brennen, im Freundes-, Kollegen- oder Bekanntenkreis verteilen oder verkaufen. Auch gewerbliche Raubkopienhändler profitieren von digitalen Vorlagen in Tauschbörsen. Sie nutzen die Dateien für die illegale Massenproduktion. Die gepressten oder selbst gebrannten Datenträger verteilen sie an Flohmarkthändler oder bieten sie in Auktionshäusern an.

Kinofilmmitschnitte verursachen enorme Verluste

Unabhängige Studien zeigen eine erhebliche Abnahme von Kinobesuchen durch solche Raubkopien. Einnahmeausfälle für Kinos im mehrstelligen Millionenbereich sind Jahr für Jahr die Folge. Zusätzlich leidet die Filmproduktion unter den Einbußen. Selbst wenn es keine illegalen Kopien gäbe, würden nur vier von zehn Filmen ihre Produktions- und Vermarktungskosten wieder einspielen. Gerade Erfolg versprechende Filme stehen auch bei Raubkopierern hoch im Kurs. Sie werden bevorzugt illegal im Kino aufgenommen. Mit dem Ergebnis eines deutlich reduzierten Kinoerfolgs und stark verringerten Einnahmen durch legalen DVD-Verkauf und -Verleih.

Wenn Raubkopierer weiterhin die Filmproduzenten auf diese Weise bestehlen, ist es wahrscheinlich, dass in Zukunft weniger Geld in die Filmproduktion investiert wird.

Für Sie heißt das: weniger und qualitativ minderwertigere Filme stehen für Kinovorführungen zur Verfügung. Helfen Sie, das zu verhindern. Achten Sie auf Filmdiebe und handeln Sie. Auch das Mitschneiden einzelner Filmsequenzen kann für das Kino großen Schaden bedeuten: Häufig stellen Kinofilmraubkopierer Schlüsselszenen auf Videohostingsites wie etwa YouTube ein.

Kinofilmmitschnitt ist eine Straftat

Das Aufnehmen von Bild und/oder Ton während der Vorführung ist ein Vergehen und kann mit bis zu fünf Jahren Gefängnis in Deutschland und mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe in Österreich geahndet werden. Beinahe jeder Kinofilm wird dennoch Opfer von solchen strafbaren Mitschnittversuchen.

  • Illegale Aufnahmen oder Mitschnitte von Ton und/oder Bild während der Kinovorführung nehmen zu. Statistische Daten weisen auf einen Anstieg zwischen 2005 und 2007 von über 80 Prozent hin.
  • Nach der jüngsten Revision des Schweizer Urheberrechtsgesetzes gab es noch keinen Fall einer strafrechtlichen Verurteilung wegen der Herstellung von Bild- und Tonaufzeichnungen in Kinos. Gleichwohl wird die SAFE beim nächsten geeigneten Fall Strafanzeige erstatten. Zudem wird diese Organisation in Zusammenarbeit mit PROCINEMA einen Vorschlag für Allgemeine Geschäftsbedingungen formulieren, die es dem Kinounternehmer gestatten, neben dem Saalverweis vom fehlbaren Zuschauer eine Umtriebsentschädigung zu verlangen.

www.fightfilmtheft.org
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