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Das Mitschneiden von Filmen in Kinos verstößt gegen das Urheberrecht.

Unterbinden Sie illegale Mitschnitte

Information und entschiedenes Auftreten zeigen die beste Wirkung. Platzieren Sie bereits im Eingangsbereich oder an der Kasse eine Gästeinformation über die Strafbarkeit von Filmaufnahmen während der Vorstellung. Beziehen Sie dabei klar Stellung und sprechen Sie ein Verbot des Einsatzes jeglicher Aufnahmegeräte in Ihrem Kino aus. Ein Muster dafür finden Sie bei uns im Downloadbereich.


In besonders gefährdeten Vorstellungen wie Previews können spezialisierte Sicherheitsdienste den Filmschutz unterstützen. Weisen Sie Ihr Publikum vorab auf besondere Sicherheitsmaßnahmen hin.

Vorgehen bei illegalen Aufnahmeversuchen

Entwickeln Sie einen Aktionsplan für den Fall illegaler Aufnahmeversuche. Dieser Plan sollte mindestens folgende Schritte beinhalten:

  • Unterrichten Sie sofort den Geschäftsführer Ihres Kinos.
  • Ihr Geschäftsführer sollte direkt die Polizei rufen und bei nächster Gelegenheit Ihre Anti-Piraterie-Organisation informieren. Von dort wird das weitere Verfahren begleitet.
  • Wenn die Polizei 20 Minuten vor dem Ende des Films noch nicht eingetroffen ist, sollte der Kinobetreiber und/oder der Sicherheitsdienst die Aufnahmen beenden oder behindern.
  • Der Kinobetreiber oder Sicherheitsdienst sollte den Verdächtigen höflich, aber bestimmt bitten, mit in das Foyer zu kommen.
  • Erste und wichtigste Maßnahme ist nun die Sicherung des verwendeten Aufnahmegeräts. Greifen Sie jedoch nicht nach dem Gerät, sondern fordern Sie den Verdächtigen auf, Ihnen das Gerät auszuhändigen.
  • Stellen Sie sicher, dass die Aufnahme nicht wieder gelöscht wird.
  • Fragen Sie nach dem Namen der Person und einem Ausweis. Machen Sie eine Kopie oder schreiben Sie sich die wichtigen Angaben auf. Wenn kein Ausweis vorhanden ist, erstellen Sie eine gute äußerliche Beschreibung.
  • Stellen Sie ein Meldeformular aus. Eine Vorlage finden Sie hier.


Sollten Sie Fragen haben oder während eines Vorfalls Hilfe benötigen, rufen Sie bitte die Polizei an. In jedem Fall sollten Sie innerhalb von 24 Stunden nach Verfassung des Polizeiberichts Ihre Anti-Piraterie-Organisation informieren, damit geeignete rechtliche Schritte ergriffen werden können.

www.fightfilmtheft.org
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